München, im Januar 2009: Die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel gibt bekannt, dass Anfang November 2009 mit dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz einschneidende Veränderungen der gesetzlichen Payment-Rahmenbedingungen in Kraft treten. Außerdem weist Auer Witte Thiel auf die bereits seit 1. Januar 2009 eingeführte Anzeige- und Erlaubnispflicht für Factoring-Geschäfte hin.
Die EU Payment-Richtlinie (Payment Services Directive) ist für alle Unternehmen relevant, die mit Zahlungsdienstleistungen zu tun haben. Die Kanzlei Auer Witte Thiel ist im Bereich Forderungsmanagement unter anderem für Kreditinstitute, Payment-Unternehmen und Abrechnungsstellen tätig. Daher informiert Auer Witte Thiel seine Mandanten über die geänderten Payment-Rahmenbedingungen. Die neue Richtlinie fordert unter anderem eine Anzeige- und Erlaubnispflicht für Zahlungsdienstleister. Im Oktober 2008 hat das Bundeskabinett die Weichen für die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht gestellt – das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) mit begleitenden Änderungen im Kreditwesengesetz (KWG) wird am 31.10.2009 in Kraft treten.